Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlossresidenz
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Suiten der Schlossresidenz zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen, Lieferungen und Nebenleistungen des Betreibers.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, insbesondere zu gewerblichen Tätigkeiten, Veranstaltungen, Foto- oder Filmproduktionen, Betreuungsangeboten oder zur regelmäßigen Aufnahme nicht gebuchter Personen, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers in Textform.
1.3 Abweichende Bedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn deren Geltung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Gastes durch die Schlossresidenz zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Buchung schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Textform zu bestätigen.
2.2 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung, der gebuchte Tarif, ausdrücklich bestätigte individuelle Vereinbarungen sowie diese AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung einbezogenen Fassung.
2.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie vom Betreiber ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2.4 Der buchende Gast ist verpflichtet, alle für die Buchung wesentlichen Angaben, insbesondere Namen, Anzahl und Alter sämtlicher anreisender Personen, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er hat diese AGB und die Hausordnung auch gegenüber seinen Mitreisenden und Besuchern durchzusetzen und haftet im gesetzlichen Umfang für deren Verhalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für vergleichbare Leistungen berechnete Preis, kann der Betreiber den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 8 %, anheben. Gesetzlich zwingende Preisänderungsrechte und Informationspflichten bleiben unberührt.
3.3 Rechnungen des Betreibers sind binnen 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern in der Buchungsbestätigung, im gebuchten Tarif oder auf der Rechnung keine andere Fälligkeit ausgewiesen ist.
3.4 Zur Sicherung einer Buchung kann der Betreiber eine Vorauszahlung verlangen. Sie wird vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
3.5 Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere bei längeren Aufenthalten, erhöhtem Buchungswert, besonderen Nutzungswünschen oder begründetem Sicherungsbedürfnis.
3.6 Gerät der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Betreiber kann weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Gast zumutbar ist.
4. Check-in, Check-out und vertragsgemäße Nutzung
4.1 Der Check-in erfolgt ab 15:00 Uhr, der Check-out bis spätestens 10:30 Uhr. Frühere Check-ins oder spätere Check-outs bedürfen der vorherigen Zustimmung und können gesondert berechnet werden.
4.2 Die überlassenen Räumlichkeiten dürfen nur von den in der Buchungsbestätigung aufgeführten und vom Betreiber zugelassenen Personen sowie ausschließlich zu dem vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden.
4.3 Der Gast verpflichtet sich, die überlassenen Räumlichkeiten, das Inventar, den Schlosspark und sämtliche Einrichtungen sorgfältig zu behandeln sowie die Hausordnung, Sicherheitsvorgaben und berechtigten Anweisungen des Betreibers zu beachten.
4.4 Es gilt eine Nachtruhe von 21:00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sind Geräusche und Verhaltensweisen zu unterlassen, die andere Gäste, Anwohner oder den Betrieb beeinträchtigen können.
4.5 Eine übermäßige, vertragswidrige oder für einen Beherbergungsbetrieb untypische Nutzung der Räumlichkeiten oder Einrichtungen ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für nicht genehmigte Zusammenkünfte, regelmäßige Betreuung fremder Personen, gewerbliche Tätigkeiten und die Nutzung als Arbeitsplatz mit fortlaufendem Besucher- oder Kundenverkehr.
5. Erwachsenenhaus und mitgebrachte Minderjährige
5.1 Die Schlossresidenz ist bewusst als ruhiges Erwachsenenhaus konzipiert. Buchung, Beherbergung und Aufenthalt sind grundsätzlich ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren vorbehalten.
5.2 Die Mitnahme, Beherbergung oder sonstige Aufnahme minderjähriger Personen bedarf ausnahmslos der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers in Textform. Ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
5.3 Wird eine minderjährige Person entgegen Ziffer 5.2 unangemeldet mitgebracht oder während des Aufenthalts aufgenommen, ist der Betreiber berechtigt, den Zutritt oder die Beherbergung abzulehnen und die unverzügliche Beendigung des nicht genehmigten Aufenthalts dieser Person zu verlangen.
5.4 Statt einer Zurückweisung oder sofortigen Beendigung kann der Betreiber nach eigenem Ermessen ausnahmsweise eine nachträgliche, kostenpflichtige Zustimmung erteilen. Für jede nachträglich zugelassene minderjährige Person wird eine Zusatzpersonenpauschale von 70 € je angefangenem Aufenthaltstag berechnet, soweit nicht in der Buchungsbestätigung oder einer aktuellen, vor Vertragsschluss einbezogenen Preisliste ein anderer Betrag ausgewiesen ist. Die bloße Duldung im Einzelfall begründet weder einen Anspruch auf weitere Duldung noch eine Änderung des Erwachsenenhaus-Konzepts.
5.5 Die Zustimmung zur Aufnahme einer minderjährigen Person umfasst nicht automatisch die Zustimmung zu weiteren Kindern, Begleitpersonen, Betreuungspersonen, Familienangehörigen oder Besuchern.
5.6 Der Gast bleibt für Aufsicht, Sicherheit und Verhalten mitgebrachter oder von ihm eingeladener minderjähriger Personen verantwortlich. Die Schlossresidenz übernimmt keine Betreuungs- oder Aufsichtspflichten.
6. Besucher, Tagesgäste und zusätzliche Personen
6.1 Besucher, Tagesgäste, Betreuungspersonen, Familienangehörige, Bekannte und sonstige Personen, die nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, dürfen die Apartments, Suiten, Gemeinschaftsbereiche, den Schlosspark oder sonstige Einrichtungen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers betreten oder nutzen.
6.2 Die Zustimmung ist unabhängig davon erforderlich, ob die betreffende Person übernachtet, sich nur zeitweise aufhält, den Gast besucht, Kinder betreut, arbeitet, Speisen oder Getränke zu sich nimmt oder sonstige Einrichtungen nutzt. Dies gilt ebenso für von Besuchern mitgebrachte weitere Personen und Kinder.
6.3 Ein kurzzeitiges Abholen oder Bringen im Eingangs- oder Empfangsbereich kann vom Betreiber im Einzelfall gestattet werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Zutritt zu Apartments, Suiten, Gemeinschaftsbereichen, Schlosspark oder sonstigen Einrichtungen.
6.4 Der Betreiber kann die Zustimmung von der Verfügbarkeit, dem Betriebskonzept, Sicherheitsbelangen, der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und der Zahlung einer Besucher- oder Zusatzpersonenpauschale abhängig machen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
6.5 Für jeden genehmigten zusätzlichen Besucher oder Tagesgast wird eine Pauschale von 70 € je Besucher und Kalendertag berechnet, soweit nicht vorab ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart wurde. Darin ist ausschließlich der genehmigte Aufenthalt im konkret vereinbarten Umfang enthalten; Verpflegung, Sauna, besondere Einrichtungen und weitere Zusatzleistungen sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
6.6 Werden nicht angemeldete Personen ohne vorherige Zustimmung angetroffen, kann der Betreiber deren sofortiges Verlassen der Unterkunft und des Grundstücks verlangen. Stattdessen kann der Betreiber nach eigenem Ermessen eine nachträgliche kostenpflichtige Zustimmung gemäß Ziffer 6.5 erteilen. Die nachträgliche Zahlung begründet keinen Anspruch auf eine weitere oder zukünftige Nutzung.
6.7 Übernachtet eine nicht gebuchte Person oder wird eine tatsächliche Übernachtungsnutzung festgestellt, kann mindestens die für zusätzliche Personen geltende Pauschale von 70 € pro Person und Nacht berechnet werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen zusätzlich verursachter Kosten oder Schäden, bleiben unberührt; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
6.8 Der buchende Gast ist dafür verantwortlich, dass seine Besucher und Begleitpersonen diese AGB und die Hausordnung einhalten. Er haftet für von ihnen verursachte Schäden und Zusatzkosten nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.9 Die Apartments und Suiten sind ausschließlich zur Beherbergung bestimmt. Eine Nutzung zur Kinderbetreuung, Tagespflege, Beaufsichtigung Minderjähriger oder vergleichbaren Betreuungszwecken ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers unzulässig.
6.10 Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt oder Aufenthalt weiterer Personen abzulehnen oder zu beenden, wenn hierdurch nach sachlicher Einschätzung der Charakter des Erwachsenenhauses, die Ruhe, die Sicherheit, die Privatsphäre anderer Gäste oder der ordnungsgemäße Hotelbetrieb beeinträchtigt werden kann.
7. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
7.1 Standardbuchungen
- Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag.
- Bei einer späteren Stornierung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Anreisetages werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Anreisetages oder bei Nichterscheinen (No-Show) werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
7.1.1 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
7.2 Flex-Tarif
- Buchungen im Flex-Tarif können nach Maßgabe des gebuchten Angebots kostenfrei umgebucht werden.
- Umbuchungen erfolgen zum gleichen oder zu einem höheren Buchungswert; eine Auszahlung oder Erstattung einer etwaigen Differenz bei einem niedrigeren neuen Buchungswert erfolgt nicht.
- Umbuchungen sind innerhalb von drei Jahren ab dem ursprünglich vereinbarten Anreisetag möglich und abhängig von der Verfügbarkeit.
- Die Umbuchungsmöglichkeit ist nicht übertragbar und begründet keinen Anspruch auf bestimmte Termine, Kategorien oder Preise.
7.3 Messezeiten und Sonderzeiträume
Während in der Buchungsdarstellung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesener Messe-, Veranstaltungs- oder Sonderzeiträume gelten gesonderte Bedingungen:
- Buchungen sind nicht stornierbar.
- Der Flex-Tarif ist nicht verfügbar.
- Der volle vereinbarte Übernachtungspreis wird auch bei Nichterscheinen berechnet.
7.3.1 Dem Gast bleibt auch insoweit der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
8. Frühstück und Zusatzleistungen
8.1 Ob Frühstück Bestandteil der Buchung ist oder separat berechnet wird, ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung beziehungsweise dem gebuchten Tarif.
8.2 Änderungen des Frühstücksmodells gelten ausschließlich für Buchungen, die nach Einführung der jeweiligen Änderung vorgenommen wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
8.3 Zusatzleistungen, die Gäste vor Ort eigenständig über QR-Code, Payment-Link, Terminal oder vergleichbare Self-Service-Systeme auswählen, buchen oder bezahlen, gelten als verbindlich beauftragt.
8.4 Eine nachträgliche Stornierung oder Rückerstattung ordnungsgemäß und bewusst ausgelöster Zusatzleistungen ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs- oder Erstattungsrecht besteht.
8.5 Bucht oder bezahlt der Gast eine bereits in seinem Tarif enthaltene Leistung versehentlich nochmals, erfolgt keine automatische Rückabwicklung. Der Betreiber prüft den Vorgang auf Mitteilung des Gastes im Einzelfall und nimmt eine Korrektur vor, soweit eine Doppelberechnung objektiv feststeht und keine bereits verbrauchte zusätzliche Leistung vorliegt.
9. Rauch-, Haustier- und Sicherheitsregeln
9.1 Die Schlossresidenz ist ein rauchfreies Gebäude. Rauchen, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten, Verdampfern und vergleichbaren Produkten, ist in allen Innenräumen untersagt.
9.2 Haustiere sind in den Apartments und Suiten nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers in Textform.
9.3 Das Laden großer oder nicht haushaltsüblicher Lithium-Ionen-Akkus, insbesondere von E-Bikes, E-Scootern oder vergleichbaren Fahrzeugen, ist in Apartments, Suiten und Fluchtwegen untersagt, sofern der Betreiber keinen ausdrücklich ausgewiesenen Ladebereich bereitstellt oder zuvor eine Ausnahme genehmigt.
9.4 Offenes Feuer, Kerzen, Räucherstäbchen, Kochgeräte außerhalb vorgesehener Küchenbereiche und sonstige erhöhte Brandquellen sind untersagt.
9.5 Verstößt ein Gast gegen Rauch-, Haustier- oder Sicherheitsregeln, kann der Betreiber die Unterlassung, die Entfernung des Tieres oder Gegenstands und den Ersatz der tatsächlich erforderlichen Sonderreinigungs-, Geruchsneutralisierungs-, Reparatur- oder Ausfallkosten verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Nutzung des Schlossparks und der Einrichtungen
10.1 Der Schlosspark und die Einrichtungen der Schlossresidenz stehen ausschließlich gebuchten Gästen sowie ausdrücklich zugelassenen Besuchern im jeweils genehmigten Umfang zur Verfügung.
10.2 Die Nutzung erfolgt innerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten, Zweckbestimmungen und Sicherheitsregeln. Der Betreiber kann einzelne Bereiche aus betrieblichen, wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen vorübergehend sperren, soweit die vertragsgemäße Hauptleistung dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
10.3 Veranstaltungen sowie Foto- und Filmaufnahmen, die über den rein privaten Gebrauch hinausgehen, insbesondere gewerbliche Shootings, Content-Produktionen, Influencer-Produktionen, Werbe- oder redaktionelle Aufnahmen, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers in Textform.
10.4 Genehmigte Foto- und Filmaufnahmen werden wie folgt berechnet:
Private Fotoshootings:
– im Schlosspark: 200 €
– im Innen- und Außenbereich der Schlossresidenz: 400 €
Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen:
– halbtägig (bis zu 4 Stunden): 400 €
– ganztägig (bis zu 8 Stunden): 700 €
Zusatzleistungen:
– Nutzung von Suiten oder Innenräumen für Innenaufnahmen: 150 € pro Stunde
– Bereitstellung von Stromanschlüssen oder sonstiger Infrastruktur: nach Aufwand / auf Anfrage
10.5 Bei nicht genehmigten Foto- oder Filmaufnahmen kann der Betreiber die sofortige Einstellung der Aufnahmen, das Verlassen der genutzten Bereiche und bei erheblichen oder wiederholten Verstößen die Beendigung des Aufenthalts verlangen. Stattdessen kann der Betreiber nach eigenem Ermessen eine nachträgliche kostenpflichtige Genehmigung zu den vorstehenden Konditionen erteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen zusätzlicher Nutzung, Schäden oder Rechtsverletzungen, bleiben unberührt.
10.6 Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte dürfen auf dem Grundstück nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben betrieben werden.
11. Schlüssel, Inventar, Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen
11.1 Der Gast hat Schlüssel, Zugangskarten, Codes und sonstige Zutrittsmittel sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Verlust oder Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
11.2 Für einen verlorenen oder beschädigten Zimmerschlüssel kann eine Ersatzgebühr von 15 € erhoben werden. Müssen aus Sicherheitsgründen Schlösser, Zylinder, Zugangssysteme oder Codes ausgetauscht beziehungsweise neu eingerichtet werden, kann der Betreiber die hierfür tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11.3 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige Personen, denen er Zutritt verschafft hat, schuldhaft verursachen.
11.4 Schäden, Funktionsstörungen, Verluste und außergewöhnliche Verschmutzungen sind unverzüglich mitzuteilen. Für über das übliche Maß hinausgehende Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs-, Entsorgungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie einen hierdurch verursachten nachweisbaren Vermietungsausfall kann der Betreiber Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
12. WLAN und sonstige technische Einrichtungen
12.1 Soweit der Betreiber WLAN oder andere technische Einrichtungen unentgeltlich bereitstellt, besteht vorbehaltlich der Buchungsbestätigung kein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, ständige Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
12.2 Der Gast darf den Internetzugang nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen. Insbesondere unzulässig sind rechtswidrige Downloads, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Eingriffe in Systeme oder Netze sowie die Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter.
12.3 Zugangsdaten dürfen nicht an nicht zugelassene Dritte weitergegeben werden. Der Gast hat den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn er einen Missbrauch vermutet.
13. Haftung des Betreibers und eingebrachte Sachen
13.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Betreiber unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften über die Haftung des Gastwirts. Der Gast wird gebeten, Wertgegenstände und persönliche Dokumente in den bereitgestellten Safes aufzubewahren und einen Verlust unverzüglich anzuzeigen.
13.5 Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Bereitstellung eines Parkplatzes begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Verwahrungsvertrag.
14. Rechnungsstellung und Rechnungsänderungen
14.1 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
14.2 Bei Buchungen über Buchungsplattformen gilt der Versand an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse beziehungsweise an eine von der Plattform bereitgestellte Weiterleitungsadresse als ordnungsgemäßer Versand, sofern der Gast keine abweichende Adresse rechtzeitig mitgeteilt hat.
14.3 Der Gast ist verpflichtet, gewünschte Rechnungsdaten bereits bei der Buchung vollständig und korrekt anzugeben.
14.4 Der Betreiber stellt auf begründete Anfrage erneut eine Rechnungskopie zur Verfügung. Für wiederholte Anforderungen oder zusätzlichen manuellen Aufwand kann eine zuvor mitgeteilte angemessene Bearbeitungsgebühr verlangt werden, soweit der Aufwand vom Gast veranlasst wurde und keine gesetzliche Pflicht zur unentgeltlichen Bearbeitung besteht.
14.5 Nachträgliche Änderungen von Rechnungsanschriften oder sonstigen Rechnungsdaten sind nur möglich, soweit sie steuerrechtlich und tatsächlich zulässig sind. Der Betreiber kann hierfür bei erheblichem, vom Gast verursachtem Zusatzaufwand eine zuvor mitgeteilte angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.
14.6 Ein Anspruch auf sofortige Bearbeitung oder mehrfach wiederholte Änderung besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
15. Besondere Serviceleistungen und Verwaltungsaufwand
15.1 Für außergewöhnliche, nicht von der vereinbarten Hauptleistung umfasste organisatorische Zusatzleistungen kann der Betreiber eine angemessene und vor Beauftragung mitgeteilte Vergütung verlangen.
15.2 Dies betrifft insbesondere:
- nachträgliche, rechtlich zulässige Änderungen von Rechnungsanschriften oder Rechnungsdaten,
- wiederholte Anforderung bereits versendeter Unterlagen,
- manuelle Bearbeitung eigenständig ausgelöster Buchungen oder Zahlungen,
- individuelle Unterstützung bei Self-Check-in- oder Self-Service-Prozessen, soweit diese über die geschuldete Standardunterstützung hinausgeht,
- mehrfache Bearbeitung desselben Vorgangs auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes.
15.3 Eine Vergütung wird nicht erhoben, soweit die Bearbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Betreibers oder zur Beseitigung eines vom Betreiber zu vertretenden Fehlers erforderlich ist.
16. Mitwirkungspflichten und Anzeige von Beanstandungen
16.1 Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Beanstandungen oder Abweichungen von der vereinbarten Buchungsleistung während des Aufenthalts unverzüglich dem Betreiber oder dem zuständigen Personal mitzuteilen.
16.2 Der Gast hat dem Betreiber eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und, soweit möglich und zumutbar, zur Abhilfe zu geben.
16.3 Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, kann er solche Ansprüche nicht geltend machen, die bei rechtzeitiger Anzeige durch angemessene Abhilfe hätten vermieden werden können. Gesetzlich unverzichtbare Rechte bleiben unberührt.
16.4 Nach der Abreise erhobene Reklamationen werden geprüft. Soweit eine Klärung oder Abhilfe während des Aufenthalts bei rechtzeitiger Mitteilung objektiv möglich gewesen wäre, ist dies bei der rechtlichen Bewertung der geltend gemachten Ansprüche zu berücksichtigen.
16.5 Subjektive Eindrücke, persönliche Geschmacksempfindungen oder individuelle Erwartungen stellen für sich allein keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für persönliche Bewertungen von Lage, Stil, Dekoration, Atmosphäre, Gestaltung, Ambiente oder Frühstückskonzept, sofern die objektiv vereinbarte Beschaffenheit und Leistung erbracht wurde.
16.6 Eigenschaften und Gegebenheiten der Unterkunft, die in der Buchungsdarstellung, auf der Website, in Buchungsportalen, Bildern, Beschreibungen oder Lageangaben klar erkennbar mitgeteilt wurden, sind Bestandteil der Buchungsgrundlage. Dies gilt nicht für irreführende, unzutreffende oder unvollständige Angaben.
16.7 Öffentliche Bewertungen, nachträgliche Beschwerden per E-Mail oder Mitteilungen über Buchungsportale ersetzen keine rechtzeitige Mängelanzeige während des Aufenthalts, soweit eine solche dem Gast möglich und zumutbar war.
17. Hausrecht, Pflichtverletzungen und Beendigung des Aufenthalts
17.1 Der Betreiber übt auf dem gesamten Grundstück und in sämtlichen Gebäuden das Hausrecht aus.
17.2 Bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung, Sicherheitsvorgaben oder berechtigte Anweisungen kann der Betreiber zunächst Unterlassung und Abhilfe innerhalb einer angemessenen, den Umständen entsprechenden Frist verlangen. Bei schwerwiegenden Verstößen, Gefährdungen, Täuschung über die Personenzahl, nicht genehmigter Aufnahme von Minderjährigen oder Besuchern, nachhaltiger Ruhestörung, rechtswidrigem Verhalten oder wiederholter Pflichtverletzung kann eine vorherige Fristsetzung entbehrlich sein.
17.3 Der Betreiber kann nicht zugelassene Personen jederzeit vom Grundstück verweisen und ihnen den weiteren Zutritt untersagen.
17.4 Bei einem wichtigen Grund kann der Betreiber den Beherbergungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen und die unverzügliche Räumung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Zahlung bereits fälliger Entgelte und Ersatz schuldhaft verursachter Schäden, bleiben unberührt. Der Betreiber muss sich ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
17.5 Eine im Einzelfall erklärte Duldung, Kulanz oder Ausnahme führt nicht zu einem dauerhaften Verzicht auf die betreffenden Rechte und begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung in zukünftigen Fällen.
18. Datenschutz und Self-Check-in
18.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung des Betreibers verarbeitet.
18.2 Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Buchungs- und Self-Check-in-Prozesses vollständige und zutreffende Angaben zu machen und nur Daten solcher Mitreisenden anzugeben, zu deren Übermittlung er berechtigt ist.
18.3 Soweit gesetzlich erforderliche Meldedaten oder Identitätsnachweise nicht vollständig bereitgestellt werden, kann der Betreiber den Check-in bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung verweigern.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit gesetzlich vorgesehen.
19.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Hausordnung der Schlossresidenz:
