Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlossresidenz
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Suiten der Schlossresidenz zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Schlossresidenz zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 8 %, anheben.
3.3 Die Rechnungen des Betreibers sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
3.4 Zur Sicherung Ihrer Buchung können Sie eine freiwillige Vorauszahlung leisten. Diese wird vollständig auf Ihren Aufenthalt angerechnet. Es handelt sich dabei nicht um eine Anzahlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sondern um eine reservierende Vorauszahlung. Die Leistung erfolgt ausschließlich bei Aufenthalt vor Ort.
4. Check-in, Check-out und Nutzung der Räumlichkeiten
4.1 Der Check-in erfolgt ab 15:00 Uhr, der Check-out bis spätestens 10:30 Uhr. Spätere Check-outs bedürfen einer vorherigen Absprache und können mit Zusatzkosten verbunden sein.
4.2 Nicht angemeldete Gäste sind in den Apartments und Suiten nicht gestattet. Besucher sind der Rezeption vorab zu melden.
4.3 Es gilt eine Nachtruhe von 21:00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeiten bitten wir, den Lärmpegel auf ein Minimum zu reduzieren.
5. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
5.1 Standardbuchungen
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis eine Woche vor Anreise möglich.
- Bei einer Stornierung zwischen sieben Tagen und einem Tag vor Anreise sind 50 % des Gesamtpreises zu zahlen.
- Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Anreise, ist der gesamte Reisepreis (100 %) fällig.
5.2 Flex-Tarif-Buchungen
- Gäste, die den Flex-Tarif gebucht haben, können ihre Buchung kostenfrei umbuchen (nicht stornieren).
- Die Umbuchung muss für den gleichen Buchungswert erfolgen.
- Die neue Buchung kann innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren erfolgen.
- Umbuchungen sind abhängig von der Verfügbarkeit und müssen frühzeitig mit der Schlossresidenz abgestimmt werden.
5.3 Rückerstattung und Zahlungsausfälle
- Erstattungen werden auf das Zahlungsmittel des Gastes zurückgebucht, sofern eine Rückerstattung gemäß den obigen Stornierungsbedingungen vorgesehen ist.
- Sollte der Gast nicht erscheinen (No-Show) und keine vorherige Stornierung erfolgt sein, ist der volle Betrag (100 %) fällig.
5.4 Besondere Umstände
- Sollte eine Stornierung aufgrund nachweisbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Reisebeschränkungen) erfolgen, behält sich die Schlossresidenz das Recht vor, kulante Lösungen wie Umbuchungen oder Gutscheine anzubieten.
5.5 Sonderregelung für Messezeiten
An bestimmten stark nachgefragten Messezeiträumen gelten gesonderte Buchungs- und Stornierungsbedingungen:
Buchungen während dieser Zeiträume sind nicht stornierbar, unabhängig vom gebuchten Tarif.
Der Flex-Tarif ist in diesen Zeiträumen nicht verfügbar bzw. nicht anwendbar.
Es fällt in jedem Fall der volle Übernachtungspreis (100 %) an, auch bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Stornierung.
Die betroffenen Messezeiträume sind unter www.schlossresidenz.de/messezeiten aufgeführt und werden im Rahmen des Buchungsprozesses ausgewiesen.
6. Rauch- und Haustierverbot
6.1 Die Schlossresidenz ist ein rauchfreies Gebäude. Rauchen ist in allen Innenräumen strengstens untersagt. Raucherbereiche im Freien stehen zur Verfügung.
6.2 Haustiere sind in den Apartments und Suiten nicht gestattet, um Allergien und hygienischen Standards gerecht zu werden.
7. Nutzung der Einrichtungen und des Schlossparks
7.1 Der Schlosspark steht ausschließlich Gästen zur Nutzung offen. Veranstaltungen, Grillfeste oder ähnliche Aktivitäten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.2 Foto- und Filmaufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Genehmigte Foto- und Filmaufnahmen werden gemäß folgender Preisliste abgerechnet:
Private Fotoshootings:
- Im Schlosspark: 200 €
- Aufnahmen im Innen- und Außenbereich: 400 €
Kommerzielle Fotoshootings:
- Halbtägig (4 Stunden): 400 €
- Ganztägig (8 Stunden): 700 €
Zusatzleistungen:
- Nutzung von Suiten für Innenaufnahmen: Zuschlag von 150 € pro Stunde
- Bereitstellung von Stromanschlüssen oder spezifischer Infrastruktur: Preis auf Anfrage
7.3 Nicht genehmigte Foto- und Filmaufnahmen oder andere unerlaubte Aktivitäten können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts führen.
8. Haftung des Betreibers und des Gastes
8.1 Der Betreiber haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände, sofern diese nicht in den bereitgestellten Safes aufbewahrt wurden.
8.2 Der Gast haftet für alle durch ihn, seine Besucher oder beauftragte Dritte verursachten Schäden am Inventar oder Gebäude. Meldungen von Schäden sind unverzüglich der Rezeption mitzuteilen.
9. Besondere Serviceleistungen
9.1 Unser Ziel ist es, allen Gästen einen angenehmen, reibungslosen Aufenthalt in der Schlossresidenz zu ermöglichen. Für bestimmte außergewöhnliche Situationen, die mit einem zusätzlichen organisatorischen Aufwand verbunden sind und über die üblichen Abläufe hinausgehen, behalten wir uns vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
9.2 Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:
– nachträgliche Änderungen von Rechnungsdaten, insbesondere bei Umstellung zwischen Privat- und Firmenanschrift
– wiederholte Umbuchungen oder spontane Stornierungen im Zusammenhang mit telefonischen Reservierungen
– individuelle Unterstützung bei eigenständig vorgesehenen Self-Check-in-Prozessen
– nächtliche Kontaktaufnahmen außerhalb der Rezeptionszeiten, sofern keine Notfälle vorliegen
9.2 Die Berechnung erfolgt nur in begründeten Fällen und orientiert sich am tatsächlichen Zusatzaufwand. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei einem reibungslosen Ablauf.
9.3 Zusätzliche Personen und Nutzung von Zusatzbetten
- Aufpreis für zusätzliche Personen
Die Grundbelegung jeder Suite bezieht sich auf die im Angebot oder der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl (z. B. zwei Erwachsene bei Doppelbelegung).
Wird die Suite von mehr als der vereinbarten Anzahl an Personen genutzt – unabhängig vom Alter der zusätzlichen Gäste – fällt pro zusätzlicher Person ein Aufpreis in Höhe von 70 € pro Nacht an.
Dieser Betrag umfasst die Bereitstellung eines Zusatzbetts bzw. der separaten Bettenausstattung, Bettwäsche, Handtücher sowie die erweiterte Nutzung der Suite. - Trennung der Schlafbereiche innerhalb einer Buchung
Wird bei Buchung oder im Nachhinein gewünscht, dass zwei Gäste derselben Buchung in getrennten Betten oder Schlafbereichen schlafen (z. B. bei Paaren oder Freunden), gilt dies als Nutzung eines Zusatzbetts und wird ebenfalls mit 70 € pro Nacht berechnet. - Kinder als zusätzliche Gäste
Kinder gelten grundsätzlich als zusätzliche Gäste, sofern sie über die vereinbarte Grundbelegung hinaus mitreisen.
Für Kinder, die ein eigenes Bett, Frühstück oder separate Ausstattung benötigen, gilt der oben genannte Aufpreis – unabhängig davon, ob ein Babybett oder ein reguläres Bett verwendet wird.
Eine kostenlose Unterbringung ist nur möglich, wenn das Kind im Bett der Eltern schläft und kein zusätzliches Frühstück oder Ausstattung benötigt wird. - Nicht angemeldete Gäste
Die Unterbringung nicht angemeldeter oder unangekündigter Personen in den Suiten ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zur Nachberechnung des Aufpreises sowie ggf. zur vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts ohne Rückerstattung.
10. Notfälle
10.1 Bei Notfällen ist die Rezeption unter der Nummer +49 173 9138081 zu kontaktieren. Bei Feueralarmen sind die Fluchtwege zu nutzen und die Sammelpunkte aufzusuchen.
11. Haftung bei Schäden
11.1 Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht werden – auch bei fahrlässigem Verhalten. Dies gilt insbesondere für fest verbautes Inventar wie Sanitäranlagen oder Möbel.
11.2 Die Nutzung einer Haftpflichtversicherung ist möglich, entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Hannover.