Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlossresidenz
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Suiten der Schlossresidenz zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
- Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Schlossresidenz zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
3.3 Die Rechnungen des Betreibers sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Check-in, Check-out und Nutzung der Räumlichkeiten
4.1 Der Check-In erfolgt ab 16:00 Uhr, der Check-Out bis spätestens 10:00 Uhr. Spätere Check-Outs bedürfen einer vorherigen Absprache und können mit Zusatzkosten verbunden sein.
4.2 Nicht angemeldete Gäste sind in den Apartments und Suiten nicht gestattet. Besucher sind der Rezeption vorab zu melden.
4.3 Es gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeiten bitten wir, den Lärmpegel auf ein Minimum zu reduzieren.
- Rauch- und Haustierverbot
5.1 Die Schlossresidenz ist ein rauchfreies Gebäude. Rauchen ist in allen Innenräumen strengstens untersagt. Raucherbereiche im Freien stehen zur Verfügung.
5.2 Haustiere sind in den Apartments und Suiten nicht gestattet, um Allergien und hygienischen Standards gerecht zu werden.
- Nutzung der Einrichtungen und des Schlossparks
6.1 Der Schlosspark steht ausschließlich Gästen zur Nutzung offen. Veranstaltungen, Grillfeste oder ähnliche Aktivitäten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.2 Foto- und Filmaufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Genehmigte Foto- und Filmaufnahmen werden gemäß folgender Preisliste abgerechnet:
Private Fotoshootings:
- im Schlosspark: 200 €
- Aufnahmen im Innen- und Außenbereich: 400 €
Kommerzielle Fotoshootings:
- Halbtägig (4 Stunden): 400 €
- Ganztägig (8 Stunden): 700 €
Zusatzleistungen:
- Nutzung von Suiten für Innenaufnahmen: Zuschlag von 150 € pro Stunde
- Bereitstellung von Stromanschlüssen oder spezifischer Infrastruktur: Preis auf Anfrage
6.3 Nicht genehmigte Foto- und Filmaufnahmen oder andere unerlaubte Aktivitäten können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts führen.
- Haftung des Betreibers und des Gastes
7.1 Der Betreiber haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände, sofern diese nicht in den bereitgestellten Safes aufbewahrt wurden.
7.2 Der Gast haftet für alle durch ihn, seine Besucher oder beauftragte Dritte verursachten Schäden am Inventar oder Gebäude. Meldungen von Schäden sind unverzüglich der Rezeption mitzuteilen.
- Notfälle
8.1 Bei Notfällen ist die Rezeption unter der Nummer +49 173 9138081 zu kontaktieren. Bei Feueralarmen sind die Fluchtwege zu nutzen und die Sammelpunkte aufzusuchen.
- Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Hannover.